Reinigungsbedingungen der TRD GmbH

Reinigungsleistungen erbringt die Firma TRD GmbH ausschließlich zu folgenden Bedingungen:

1. Dienstleistungen

Bei der Reinigung von Tank- und Silofahrzeugen, IBC und anderen Mehrwegverpackungen wird die Firma TRD GmbH im Rahmen ihrer Erfahrungen sämtliche Reinigungshandlungen vornehmen, die zur Bereitstellung der Behälter für das nächste Ladegut geeignet sind.

Eine Innenreinigung erfolgt nur, wenn der Behälter restlos entleert ist.

Sollten sich Reste im Behälter befinden, hat der Auftraggeber bzw. dessen Fahrpersonal die Verpflichtung, vor Beginn der Reinigung das Reinigungspersonal der Firma TRD GmbH entsprechend zu informieren.

Sofern sich nach den Angaben des Auftraggebers bzw. dessen Fahrpersonal Restprodukte im Behälter befinden, erfolgt eine gemeinsame Kontrolle.

Die Dauer der Reinigung bestimmt der Auftraggeber bzw. dessen Fahrpersonal, diese nehmen auch die endgültige Abnahme durch Augenschein vor.

2. Vertragspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorladungen des Behälters richtig und vollständig zu benennen.

Dieses bestätigt er durch Vorlage der Frachtpapiere und Lieferscheine mit seiner Unterschrift. Unrichtige Angaben des Auftraggebers führen zum vollständigen Ausschluss der Haftung der Firma TRD GmbH.

Der Auftraggeber bzw. dessen Fahrpersonal hat sofort im Anschluss an die Reinigung den Behälter nebst den mit dem Transportgut in Berührung kommenden sonstigen Bestandteilen auf dem Betriebsgelände der Firma TRD GmbH auf Sauberkeit zu überprüfen und eventuelle Beanstandungen sofort schriftlich auf dem Reinigungsauftrag zu vermerken.

3. Gewährleistung und Haftung

a. Alle Ersatzansprüche des Auftraggebers sind, soweit gesetzlich zulässig, auf eine erneute Durchführung der Reinigung beschränkt. Schlägt die erneute Reinigung fehl, so kann der Auftraggeber von der Firma TRD GmbH Herabsetzung der Vergütung – Minderung – verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht steht in einem solchen Falle auch der Firma TRD GmbH zu.

b. Verstößt der Auftraggeber gegen seine in Ziffer 2 beschriebenen Vertragspflichten, erlischt jegliche Haftung der Firma TRD GmbH.

Eine Haftung der Firma TRD GmbH entfällt auch bei sofortiger schriftlicher Beanstandung, wenn der Auftraggeber den Behälter von dem Betriebsgelände abgezogen hat, bevor diese die mangelhafte Reinigung anerkannt und eine Nachreinigung vorgenommen hat. Im Falle der Nachreinigung gelten diese Reinigungsbedingungen wiederum in vollem Umfang entsprechend.

Firma TRD GmbH haftet nicht für den Reinigungserfolg. Daneben wird die Haftung aus diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für den Fall des Vorliegens grober Fahrlässigkeit begrenzt die Firma TRD GmbH ihre Haftung auf das 15-fache des Reinigungsentgeltes. Mit Rücksicht auf diese Haftungsbegrenzung wird dem Auftraggeber empfohlen, für den zu reinigenden Behälter zusätzlich eine Sach- bzw. Kaskoversicherung abzuschließen.

Wichtig! Wegen mangelnder Prüfmöglichkeiten schließt die Firma TRD GmbH jegliche Haftung für die Reinigungshandlung bezüglich der nicht sichtbaren Teile von Kesseln, Ausläufen, Schläuchen und Pumpen aus. Dieses gilt insbesondere auch für den Bereich des Tankauslaufstutzens.

c. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich die Haftung der TRD GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4. Zahlungsbedingungen

Reinigungsrechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Auftraggeber über 4 Wochen mit der Bezahlung von Reinigungsrechnungen im Rückstand, wird bei weiteren Reinigungen Barzahlung verlangt.

5. Nebenabreden

Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, es sei denn, sie sind von der Firma TRD GmbH schriftlich bestätigt worden.

6. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Hannover. Sollten Teile dieser Reinigungsbedingungen unwirksam sein bzw. werden, so hat dies auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen keine Wirkung. Die Parteien verpflichten sich, die nichtige(n) Bedingung(en) durch eine wirksame zu ersetzen, welche den gewollten am nächsten kommt.